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Kellermann insolvent: Wie konnte das passieren?

Von Rolf Lüthi
Ausgeschaltet kaum sichtbar und doch legal: Die Kellermänner sind bei Customizern hoch geschätzt

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Bei Kellermann, dem bekannten deutschen Hersteller von Miniblinkern, ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Eine Insolvenz, die überrascht.

Insolvenz in Eigenverwaltung bedeutet, dass der oder die Geschäftsführer einer Firma im Amt bleiben, jedoch wird ihn oder ihnen ein Sachwalter zur Seite gestellt, der die Restrukturierung überwachen und Gläubigerinteressen wahren soll.

Das heisst im Falle der Kellermann GmbH mit Sitz in Aachen, dass die bisherigen Geschäftsführer Dr. Stefan Wöste und Ulrich Bos handlungs- und weisungsbefugt im Amt bleiben. Sie werden unterstützt vom Sanierungsexperten Markus Freitag von der Anwaltskanzei Andres Partner, der die erforderliche Sanierung planen und umsetzen soll.

Zusätzlich hat das zuständige Amtsgericht den Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg zum Sachwalter bestellt, um die Geschäftsführung zu überwachen und die Gläubigerinteressen wahrzunehmen. Die Löhne der 32 Mitarbeiter sind in den nächsten drei Monaten durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert. Der Betrieb wird ohne Einschränkungen aufrecht erhalten.

Die vor 35 Jahren gegründete Firma Kellermann gilt als führend im Markt der Nachrüst-Blinker. Ihre Produkte geniessen einen hervorragenden Ruf und werden oft einfach nur «Kellermänner» genannt.

Als Grund für die Insolvenz nennt die Geschäftsleitung Nachwirkungen der Corona-Pandemie, während der die Umsätze eingebrochen seien. Danach führte der Krieg in der Ukraine zu einer Konsumzurückhaltung, während gleichzeitig die Inflation und steigende Energiekosten die Produktion verteuerte.

Nicht von der Hand zu weisen ist zudem, dass Kellermann zunehmend starker Konkurrenz aus Fernost ausgesetzt ist, die äusserlich ähnliche Produkte zu signifikant tieferen Preisen liefern kann.

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