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Schweiz: Endlich 100 km/h mit Anhänger und Wohnwagen

Von Rolf Lüthi
Ab dem 1. Januar 2021 ein Stauverursacher weniger: Anhänger und Wohnwagen dürfen nun auch in der Schweiz mit 100 km/h unterwegs sein

Ab dem 1. Januar 2021 ein Stauverursacher weniger: Anhänger und Wohnwagen dürfen nun auch in der Schweiz mit 100 km/h unterwegs sein

Auf 1. Januar 2021 treten neue Verkehrsregeln in Kraft. Neu ist auf der Autobahn mit dafür ausgelegten Anhängern 100 km/h erlaubt. Rechts vorbeifahren ist weiterhin nur eingeschränkt gestattet.

Motorsportler, die ihr Rennfahrzeug per Anhänger transportieren oder im Wohnwagen zu den Rennplätzen anreisen, werden ob dieser Nachricht ein Freudentränchen verdrücken: Was in Deutschland seit 2005 erlaubt ist, wird nun nach einer mehr als 15-jährigen Schrecksekunde ab 1. Januar 2021 auch in der Schweiz möglich: Mit einem entsprechend zugelassenen Anhänger darf auf der Autobahn mit 100 km/h gefahren werden.

Angeschoben hat diese längst überfällige Gesetzesänderung vor mehr als zwei Jahren der Aargauer FDP-Ständerat Thierry Burkart (SPEEDWEEK berichtete).

Neu besteht ab 2021 die Pflicht, bei Autobahn-Stau eine Rettungsgasse zu bilden und bei Spurverminderungen das so genannte Reissverschluss-Prinzip anzuwenden. Das Verbot, an Autobahnraststätten Alkohol auszuschenken, wird aufgehoben.

Inkonsequent ist die Neuregelung betreffend rechts vorbeifahren. Das war bislang nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt. Neu wird dies künftig auch zulässig sein, wenn sich nur auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und dann unmittelbares Wiedereinschwenken) bleibt verboten. Es wird mit einer Ordnungsbusse geahndet (bisher Anzeige mit Androhung von Führerscheinentzug).

Konsequenter wäre es gewesen, rechts vorbeifahren generell zu gestatten und gleichzeitig das Rechtsfahrgebot aufzuheben. Das hätte notorische Linksfahrer ihres Machtinstrumentes beraubt und die Mehrzahl aller Spurwechsel überflüssig gemacht. Bei der jetzigen Regelung muss sich hinter dem links fahrenden Oberlehrer zuerst eine Kolonne gebildet haben (aus wie vielen Fahrzeugen diese zu bestehen hat, werden wohl die Gerichte klären), bevor nachfolgende Fahrzeuge rechts vorbeifahren dürfen.

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