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IDM Superbike: Reglement 2025 für Technik-Freaks

Von Esther Babel
Ab Freitag wird in Oschersleben wieder gefahren

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Wie in jedem Jahr gibt es an einige Ecken der Spielregeln eine Feinjustierung, aber auch massivere Eingriffe in die Regularien, abgesegnet durch den DMSB, sind im Angebot. Neu: Concession Parts.

Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt und in den folgenden Bestimmungen oder in der Liste der erlaubten Teile (IDM Eligible Parts List) beschrieben ist, ist verboten.

Das Erscheinungsbild von Superbike Motorrädern muss, ausgenommen, wenn etwas anderes festgelegt ist, von vorne, von hinten und im Profil der homologierten Form entsprechen (wie sie vom Hersteller original produziert wurden). Neu: Das Erscheinungsbild der Auspuffanlage ist von dieser Bestimmung ausgenommen.

Motorradspezifikation

Alle Bauteile und Systeme, die nicht ausdrücklich in den folgenden Artikeln erwähnt werden, oder deren Abweichungen in der IDM Eligible Parts List aufgeführt sind, müssen wie vom Hersteller für das homologierte Motorrad produziert bleiben.

Ausgleich verschiedener Motorradkonzepte

Zum Ausgleich der Leistungen von Motorrädern mit verschiedenen Motorkonzepten können je nach entsprechender Wettbewerbsleistung beispielsweise Änderungen der max. zulässigen Drehzahl eingeführt werden.
Darüber hinaus kann der DMSB für bestimmte Motorradmodelle Concession Parts zur Verwendung freigeben und je nach entsprechender Wettbewerbsleistung wieder für die Verwendung sperren. Der jeweils aktuelle Stand der verwendbaren Concession Parts ist der IDM Eligible Parts List zu entnehmen. Die Entscheidung zur Anwendung dieser Performance-Faktoren kann zu jeder für erforderlich gehaltenen Zeit durch den DMSB getroffen werden, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.

Motorverplombung

Die Motoren sind im Vorfeld so vorzubereiten (z. B. Bohrungen), dass die Verplombung problemlos möglichst in Fahrrichtung rechts erfolgen kann. Die Plomben an einem Motor, der seine Lebensdauer erreicht hat oder der repariert werden muss, dürfen ausschließlich im Beisein eines Technischen Kommissars oder mit schriftlicher Genehmigung des Vorsitzenden der Technischen Kommissare entfernt werden.

Kraftstoffzufuhr

Die Kraftstoffleitungen vom Kraftstofftank bis zu den Einspritzdüsen (Kraftstoffschläuche, Druckleitungen, Verbindungen, Schellen, Kraftstoffbehälter) dürfen ersetzt werden und müssen so verlegt werden, dass sie vor Beschädigungen geschützt sind. Unter den gleichen Voraussetzungen darf eine drucklose Ablassleitung angebracht werden.

Zündung / Motorsteuergerät (ECU)

Das Motorsteuergerät (ECU) muss einem der folgenden Ausführungen entsprechen:
a) Eine FIM/DWO/DMSB genehmigte Kit-Elektronik (vom Motorrad-Hersteller produziert und/oder genehmigt) darf verwendet werden. Zur Verbindung der ECU mit dem ursprünglichen Kabelbaum darf ein spezielles Verbindungsstück/ Adapter verwendet werden.
b) Gaststarter dürfen darüber hinaus das mit dem Motorrad homologierte System nutzen, eine Änderung der Software ist in diesem Fall erlaubt.
c) Dem System dürfen handelsübliche externe Module für Zündung und/oder Kraftstoff-
einspritzung mit einem Preislimit in Deutschland von 1000 EUR (ohne Steuer) hinzugefügt werden.

Federelemente

Alternativ dürfen Gabeln der IDM-Serienpartner, wie in der IDM Eligible Parts List aufgeführt, verwendet werden. Zudem sind Gabelbrücken der IDM-Serienpartner zulässig, sie müssen dann mit dem jeweiligen Serien-Offset (ausgenommen Consession Parts) des Motorrades verbaut werden. Spezifikationen und Abweichungen sind in der IDM Eligible Parts List aufgeführt.

Räder

Räder dürfen ersetzt und damit verbundene Teile, die am homologierten Motorrad verbaut sind, dürfen geändert oder ersetzt werden. Räder aus dem Zubehörhandel müssen aus Aluminiumlegierung bestehen. Die Verwendung der folgenden Legierungsmaterialien sind für die Räder nicht erlaubt: Beryllium (≥ 5%), Scandium (≥ 2%), Lithium (≥ 1%).

Wenn die Originalausführung Antriebsdämpfer für das Hinterrad beinhaltet, muss es sich um die ursprünglich eingebauten und homologierten Teile handeln, wobei keine Änderungen erlaubt sind. Radachsen dürfen modifiziert oder ersetzt werden, müssen aber aus dem gleichen Material wie das ursprünglich homologierte Teil sein und mindestens das gleiche Gewicht aufweisen. Die Achse muss den gleichen Durchmesser haben wie die homologierte Achse, aber der Gewindebereich darf im Durchmesser reduziert werden.

Die Achsen dürfen durch festangebrachte, nicht scharfkantige Kunststoffprotektoren geschützt werden, mit einem maximalen Überstand außerhalb der Achse von 25mm auf der Einsteckseite und 15mm auf der Schraubseite. Distanzstücke dürfen modifiziert oder ausgetauscht werden. Die Distanzbuchsen der Radlager sind freigestellt. Radauswuchtgewichte dürfen entfernt, geändert oder hinzugefügt werden. Die Reifenventile sind freigestellt, müssen aber Winkelventile aus Aluminium oder Stahl sein.

Bremsen

Die Bremssättel der Vorderradbremse dürfen durch Zubehörsättel mit einem max. Nettoverkaufspreis in Deutschland von 1500 EUR ersetzt werden. Abweichungen sind in der IDM Eligible Parts List (Consession Parts) aufgeführt. Der Bremssattel an der Hinterradbremse muss, wie vom Hersteller für das homologierte Motorrad produziert, bleiben. Änderungen sind nicht erlaubt. Abweichungen sind in der IDM Eligible Parts List (Consession Parts) aufgeführt. Das Design des Bremshebels ist freigestellt.

Drumherum

Lenker und Handbedienteile dürfen ausgetauscht und in ihrer Position geändert werden. Der Gasgriff muss sich vollständig zurückdrehen, wenn der Fahrer den Griff loslässt.

Der untere Teil der Verkleidung darf am tiefsten Punkt min. eine und max. zwei Ablassöffnung(en) von mindestens je 25 mm Durchmesser aufweisen. Bei trockenen Bedingungen muss das Verkleidungsunterteil geschlossen sein, bei nassen Streckenbedingungen darf das Verkleidungsunterteil geöffnet werden. Ein Austausch des Verkleidungsunterteils ist erlaubt.

Sicherheits-Rücklicht

Alle Motorräder müssen mit einem funktionsfähigen roten Rücklicht am Heck der Maschine ausgestattet sein. Alle Lichter müssen den folgenden Bedingungen entsprechen:
a. Der Lichtkegel muss parallel zur Längsachse der Maschine (Fahrtrichtung des Motorrads) leuchten und von hinten in einem Winkel von mindestens 15 Grad nach links und rechts der Längsachse der Maschine hinweg deutlich sichtbar sein.
b. Das Rücklicht muss im Bereich des Höckers/ der hinteren Fahrzeugverkleidung und in etwa der Längsachse der Maschine in einer Position, die von den Technischen Kommissaren genehmigt wurde, montiert werden. Im Falle von Streitigkeiten über die Befestigungsposition oder die Sichtbarkeit/Lichtstärke ist die Entscheidung der Technischen Kommissare endgültig.
d. Die Ausgangsleistung/Leuchtkraft muss ca. 2 W (LED) entsprechen. Die Lichtabgabe muss kontinuierlich sein - kein Blinklicht des Sicherheitsrücklichts auf der
Strecke, Blinklicht ist nur in der Boxengasse bei aktivem Drehzahlbegrenzer erlaubt.
e. Das Sicherheitsrücklicht muss entweder über die ECU geschaltet werden, oder der Schalter des Lichtes muss bei externer Versorgung direkt an die Batterie angeklemmt sein.
f. Die Technischen Kommissare haben das Recht, jedes Lichtsystem abzulehnen, das in Leuchtkraft, Qualität und Sichtbarkeit diesen Sicherheitszweck nicht erfüllt.

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