Motocross: Trauer nach tödlichem Unfall

Aufatmen bei Veranstaltern: Keine Zusatzgebühren

Von Peter Fuchs
Die Jühe-Versicherung reagiert kundenfreundlich auf Covid-19

Die Jühe-Versicherung reagiert kundenfreundlich auf Covid-19

Es zeichnet sich ab, dass es bis mindestens Juni 2020 kaum wo auf der Welt Motorsport geben wird. Um die deutschen Veranstalter nicht zusätzlich zu belasten, reagiert die Jühe-Versicherung.

Für jeden Motorsport-Event in Deutschland ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung obligatorisch, viele Clubs schließen diese bei der Jühe ab.

«Wir als Jühe & Jühe GmbH haben einen Notfallplan in Kraft gesetzt, bei dem unsere Mitarbeiter im Homeoffice den gewohnten Service gewährleisten und natürlich per Mail und Telefon erreichbar sind», teilte der Versicherer mit. «Damit ist sichergestellt, dass wir für die Vereine und Veranstalter weiterhin erreichbar sind und Hilfestellung bei den verschiedenen Versicherungsthemen leisten können.»

Für Veranstaltungen, die aufgrund behördlicher Anweisung oder aus anderen Gründen im Zusammenhang mit dem Coronavirus abgesagt werden, gibt es folgende Lösungen:

- Die Veranstaltung wird auf einen anderen Termin verschoben. Dann bleibt die Police bestehen und der Veranstalter muss der Jühe lediglich den Ausweichtermin durchgeben.

- Die Veranstaltung wird abgesagt und 2020 nicht nachgeholt. Dann wird die Police aufgehoben und der bezahlte Beitrag erstattet. Die Absage geht per E-Mail an racingpolicy?@?jueheujuehe.de

- Bei Veranstaltungen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden, die aber jetzt beantragt werden, um die Versicherungspolice für die Genehmigungsbehörde zu erhalten, läuft alles wie immer. Sie können online unter Racingpolicy.de beantragt werden, die Versicherungsunterlagen werden dann wie gewohnt erstellt und versendet. Sollte es zu einer späteren Absage der Veranstaltung kommen, erfolgt ebenfalls eine Erstattung der Beiträge.

Die Jühe-Versicherung betont, dass trotz des enormen Aufwands keine gesonderte Geschäftsgebühr erhoben wird.

Versicherungen für den Jahrestrainingsbetrieb bleiben unverändert bestehen.

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