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Ausflüge in der Coronakrise: Was ist noch erlaubt?
Ostern steht vor der Tür, das Wetter wird besser und die Menschen zieht es bei wärmeren Temperaturen nach draußen. In Zeiten der Coronakrise soll man aber genau das vermeiden.
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Alle MotoGP-Fans fieberten der Saison 2025 entgegen. Ein sensationeller Dreikampf mit Marc Marquez, Pecco Bagnaia und Jorge Martin war vorprogrammiert. Doch für zwei Piloten lief das Jahr komplett aus dem Ruder.
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Zum Schutz des Gemeinwohls sollen alle Menschen nach Möglichkeit zuhause bleiben und Fahrten auf das Notwendigste beschränken. Trotzdem: Mit Beginn des Frühlings dürfte der Wunsch nach Ausflügen ins Grüne und Spritztouren mit dem Motorrad oder dem Cabrio deutlich zunehmen. Der ADAC klärt auf, was in Deutschland jetzt noch erlaubt ist.
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Entscheidend ist. in welchem Bundesland man sich befindet. Während Bayern oder Berlin als Bundesländer mit Ausgangsbeschränkungen einer Vergnügungstour den Riegel vorgeschoben haben, ist eine Ausfahrt in Bundesländern, in denen lediglich ein Kontaktverbot gilt, noch erlaubt. Bundesländer, in denen strenge Ausgangsbeschränkungen gelten, sind Bayern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin. Hier muss zum Verlassen der Wohnung immer ein wichtiger Grund vorliegen. Der Kontakt zu bestimmten Personengruppen ist zusätzlich beschränkt. Bei Kontrollen muss ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht werden. In den anderen Bundesländern herrscht Kontaktverbot. Das bedeutet, dass der Kontakt nur zu bestimmten Personen zulässig ist und ein vorgegebener Abstand zu anderen Personen eingehalten werden muss.
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Laut ADAC wären die strengeren Beschränkungen jedoch in allen Bundesländern sinnvoll. Bewegung an der frischen Luft ist zwar wichtig, dies sollte aber möglichst im näheren Wohnumfeld stattfinden. Entscheidend ist der Mindestabstand zwischen Personen von zwei Metern - und der kann gerade an beliebten Ausflugszielen oft nicht eingehalten werden. Deshalb rät der ADAC zum jetzigen Zeitpunkt von solchen Ausflügen dringend ab.
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Doch nicht alles ist in Corona-Zeiten verboten: Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft sind in jedem Bundesland gestattet. In den meisten Bundesländern darf man allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts an die frische Luft - nach Möglichkeit aber nur in der unmittelbaren näheren Umgebung und unter Beachtung des Mindestabstands.
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