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Coronakrise: Audi kurbelt die Produktion wieder an

Von Otto Zuber
Coronakrise: Audi kurbelt die Produktion wieder an

Coronakrise: Audi kurbelt die Produktion wieder an

Audi leitet an seinen europäischen Standorten den Wiederanlauf der Produktion schrittweise in den kommenden Wochen ein.

Mitte März hatte das Unternehmen die vorübergehende Produktionsruhe an den europäischen Standorten verkündet. Hintergrund für die Entscheidung waren Lieferengpässe und Nachfragerückgänge bedingt durch die Corona-Pandemie. Der nun anstehende, geregelte Wiederanlauf erfolgt abgestimmt mit dem Volkswagen-Konzern im weltweiten Audi Produktionsnetzwerk gemeinsam mit Lieferanten und Dienstleistern.

Hauptbestandteil des Wiederanlaufs ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, das die Sicherheit der Mitarbeiter in den Fokus rückt. Dabei orientiert sich Audi an den Vorgaben des Robert Koch-Instituts sowie den Vorschriften der Gesundheitsbehörden des jeweiligen Landes.

Fertigungsabschnitts- und Gruppenleiter haben zusammen mit Experten aus Arbeitssicherheit, Gesundheitswesen, Industrial Engineering sowie dem Betriebsrat jeden einzelnen Arbeitsplatz gemeinsam angeschaut, analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Erst mit Zustimmung aller Beteiligten gilt ein Arbeitsplatz als «Corona-ready».

Auch die Arbeitsumgebung hat sich die Arbeitsgruppe genau angeschaut: Gruppenecken, Werktore, Parkplätze, den internen Werkverkehr sowie Gastronomie und Werkrestaurants. Für alle Bereiche hat Audi adäquate Lösungen entwickelt.

Die Mitarbeiter werden zu diesen Maßnahmen vorab schriftlich informiert, erhalten eine umfassende Sicherheitseinweisung durch die Vorgesetzten zum Arbeitsbeginn sowie regelmäßige Updates in internen Onlinemedien und über zahlreiche Informationsaushänge im Werk.

Die Fahrzeugfertigungen an den Audi Standorten werden nach einem festgelegten Plan ab Ende April sukzessive hochgefahren. Die Motorenfertigung in Gyor fährt bereits seit dieser Woche schrittweise wieder hoch. Für diejenigen Mitarbeiter_innen an deutschen Standorten, die erst in späteren Phasen des Wiederanlaufs ihre Tätigkeit vollumfänglich wiederaufnehmen können, gelten bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Kurzarbeitsregelungen.


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