MotoGP-Vertrag für Toprak zeigt Wirkung

Vettel: Deshalb gab es keine Strafe für den Frühstart

Von Vanessa Georgoulas
Sebastian Vettel

Sebastian Vettel

Obwohl sich Sebastian Vettels Ferrari vor dem Löschen der Startampel bewegte, kassierte der Deutsche keine Strafe. Dies, weil das Zucken noch im Rahmen der erlaubten Toleranz lag, wie die Rennleitung erklärt.

Da dürfte so manch MotoGP-Fahrer neidisch werden: Während in der Motorrad-WM auch kleinste Bewegungen kurz vor dem Löschen der Startampel als Frühstart gewertet wurden – Cal Crutchlow kann etwa ein Lied davon singen – ist man in der Formel 1 deutlich grosszügiger. Denn obwohl sich der Ferrari von Polesetter Sebastian Vettel in Japan schon vor dem Löschen der Startampel bewegte, kam der vierfache Champion straffrei davon.

Denn im Gegensatz zu Alfa Romeo-Routinier Kimi Räikkönen, der in Russland wegen eines ähnlichen Vergehens in Russland gebüsst worden war, reagierte Vettel schnell genug, um über seine Startplatz-Markierung zu kommen. Vettel hatte durch das Zucken auch keinen Vorteil, gleich beim Start verlor er die Führung an Valtteri Bottas, der sehr gut wegkam.

Die Regelhüter liessen angesichts dieser entscheidenden Details Milde walten und befanden: Der Heppenheimer musste nicht bestraft werden. Im entsprechenden Beschlussschreiben teilten Gerd Ennser, Dennis Dean, Tom Kristensen und Yasuhiro Yodono mit: «Die Stewards haben sich die Aufnahmen von Sebastian Vettels Start angeschaut und auch die entsprechenden Daten geprüft.»

«Während in den Filmaufnahmen eine deutliche Bewegung auszumachen war, befand sich diese im Rahmen der erlaubten Toleranz des F1-Frühstart-Systems, das einen Frühstart nach Artikel 36.13 a) definiert», heisst es in der schriftlichen Entscheidungsbegründung weiter. Vettel räumte nach dem Rennen in seiner Medienrunde ein: «Es war ein Fehler, der dazu geführt hat, aber kein grosser.»

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