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Haas: Gericht entscheidet gegen Team und für Uralkali

​Am 24. Februar 2022 beschloss Formel-1-Rennstallbesitzer Gene Haas: Uralkali ist als Hauptsponsor untragbar. Es folgten zwei Klagen. Vor einem Schiedsgericht ist nun für Uralkali entschieden worden.

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Der US-amerikanische Formel-1-Rennstall Haas ist 2021 in den Farben von Uralkali angetreten, viele Fans erkannten im Design des Rennwagens von Nikita Mazepin und Mick Schumacher die russische Flagge. Aber nach dem Einmarsch von Russland in die Ukraine wurde die Zusammenarbeit für den US-amerikanischen Teambesitzer Gene Haas unerträglich – am dritten Testtag auf dem Circuit de Barcelona-Catalunya im Februar 2022 fuhr Haas mit weissem Auto, die roten und blauen Streifen waren verschwunden, ebenso die Schriftzüge von Uralkali.

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Am 5. März 2022 bestätigte Haas: Die Abkommen mit Uralkali und mit dem jungen Formel-1-Fahrer Nikita Mazepin sind beendet worden.

Uralkali, ein Bergbau-Unternehmen mit Sitz in Beresniki (Zentral-Russland) ist der grösste Mineraldüngerhersteller des Landes. Nikita Mazepins Vater Dmitry Mazepin hat sich 2013 in die Firma eingekauft und ist heute Mehrheitsaktionär und Vorsitzender der Uralkali-Mutterfirma Uralchem. Er gilt als enger Vertrauter des russischen Präsidenten Vladimir Putin.

Uralkali meldete sich damals so zu Wort: "Sport sollte immer frei von Politik sein und frei von Druck durch Faktoren von aussen. Der grösste Teil des Sponsorgeldes an Haas ist bezahlt worden, aber Haas kommt jetzt seinen Verpflichtungen nicht nach."

Folgerichtig zog Uralkali vor Gericht und forderte eine erste Tranche in Höhe von 13 Millionen Dollar zurück. Haas konterte mit einer Forderung von 8,4 Millionen Dollar.

Ein Schiedsgericht in der Schweiz hat nun entschieden: Die Trennung erfolgte zu Unrecht.

Uralkali teilt dazu auf der firmeneigenen Webpage mit: "Nach eingehender Prüfung des Falles hat das Gericht entschieden, dass Haas den Vertrag gebrochen hat. Gegenklagen sind abgewiesen worden. Wir begrüssen das Urteil und erwarten nun von Haas, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen umgehend nachkommen."

Haas hat zum Urteil bislang keine Stellung bezogen.

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