... und der Rest ist verboten
JWIE7823x
Ein Regelwerk welcher Art auch immer bietet im Praxis-Test Anlass zu Diskussionen und offenbart bei der Umsetzung den einen oder anderen Schwachpunkt, der dann unter dem Motto Auslegungssache gehandelt wird. Wie in jedem Jahr versuchen sich die IDM-Macher am Fein-Tuning des Reglements.
Mit einem der ersten Sätze redet die IDM-Kommission gleich Klartext. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt und beschrieben ist, ist verboten!
Bei einigen Punkten finden sich nur kleinere Erweiterungen.
Der Hilfsrahmen (Rahmenheck) darf wie bisher verändert oder ausgetauscht werden. Neu ist: Zusätzliche Sitzhalterungen dürfen hinzugefügt, jedoch dürfen keine Sitzhalterungen entfernt werden. Am Rahmenheck angeschraubtes Zubehör darf entfernt werden.
Die Oberfläche der Gabelrohre (Stand- und Tauchrohre) darf geändert werden, zusätzliche Oberflächenbehandlung ist erlaubt. Die oberen und unteren Gabelbrücken müssen so bleiben, wie sie ursprünglich vom Hersteller für das homologierte Motorrad produziert wurden.
Das hintere Federungssystem inklusive Feder(n) ist/sind freigestellt, sofern die Original-Befestigungen am Rahmen und an der hinteren Schwinge und die homologierten Hebel und Hebelübersetzungen verwendet werden.
Airbox: Sensoren für die Datengewinnung (Data-Recording) dürfen angebracht werden.
Kraftstoffeinspritzung: Zusätzliche Klappen mit in Verbindung stehenden, und dazugehörigen Bauteilen, die nicht in direkter Verbindung zur Drehzahlregulierung, sondern nur zur Gemischanreicherung und/oder Gemischoptimierung dienen, dürfen entfernt, ausser Wirkung gesetzt, oder fixiert werden. Drosselklappenkörper dürfen nicht ausgetauscht oder modifiziert werden.