Schleizer Dreieck Rennen: Markenrecht geklärt
IDM Superbike auf dem Schleizer Dreieck.
Nach kontroversen Diskussionen um die Verwendung des Veranstaltungs-Titels «Internationales Schleizer Dreieckrennen» in den vergangenen Monaten konnte sich der MSC Schleizer Dreieck e.V. im ADAC ab sofort die Inhaberrechte an der Wort- und Bildmarke «Internationales Schleizer Dreieckrennen» sichern.
Der Prozess des Markenschutzes wurde vom MSC bereits im Sommer 2008 in Gang gesetzt. Durch die verschiedenen Stationen im Laufe dieses Vorgangs zog sich diese Angelegenheit jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt hinaus. Erst seit dem Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist Ende Februar und einer Überprüfung aller Aussenstellen des Patent- und Markenamtes ist die Marke rechtlich geschützt.
Mit dem erworbenen Markenschutz will der MSC sicher stellen, dass nur solche Leistungen und Produkte gekennzeichnet werden, die der Traditionspflege und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit allen Aktivitäten rund um das «Internationale Schleizer Dreieckrennen» dienen.
Mit dem Markenschutz soll in Zukunft die Möglichkeit bestehen, die Tradition der vom MSC durchgeführten Strassenrennen unter der geschützten Bezeichnung fortzusetzen. Somit ist es keinem anderen Veranstalter möglich, eine Veranstaltung unter diesem Titel durchzuführen.