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Schleiz-Spielregeln für die IDM-Fahrer am Dreieck

Von Esther Babel
Auf dem Schleizer Dreieck ticken die Uhren in Sachen Regeln ein wenig anders. Daher müssen sich neben den Fans auch die Fahrer mit ihren Teams im Vorfeld erkundigen, was geht und was nicht.

Wie auf jeder anderen Rennstrecke, auf der die IDM zu Gast ist, gibt es vor dem ersten Öffnen der Boxengasse auch in Schleiz eine Fahrerbesprechung, bei der die allgemeinen Vorschriften und auch die örtlichen Gegebenheiten erklärt werden. Das Date in Schleiz dürfte beim Thema örtliche Besonderheiten etwas länger als üblich ausfallen. Denn das Schleizer Dreieck ist keine permanente Rennstrecke und die Fahrer sind zum Teil auf öffentlichen, für das IDM-Wochenende gesperrten, Straßen unterwegs. Eine asphaltierte Fläche im Fahrerlager ergattert auch nicht jeder.

Das Schleizer Dreieck weist eine Länge von 3.805 Metern auf, verteilt über 14 Kurven. Sie Streckenbreite beträgt im Durchschnitt zehn Meter. Der höchste Punkt befindet sich am Buchhübel (514 m ü NN), der tiefste Punkt ist an der Seng (470 m ü NN).

Boxenausfahrt und Strafen

Die Boxenausfahrt muss eingehalten werden. Die Fahrer müssen innerhalb der durchgezogenen weißen Linien auf beiden Seiten der Boxenausfahrt bleiben, bis sie den letzten Poller, der die Boxenausfahrt begrenzt, passiert haben. Dies gilt für jede Ausfahrt während aller Trainingssitzungen und des Rennens. Die Boxengasse in Schleiz ist im Vergleich zu anderen Strecken sehr kurz. Aus diesem Grund ersetzt eine Stop&Go-Strafe von sieben Sekunden die Ride-Through-Strafe. Die Stop&Go-Strafzone wird vor dem Race Tower eingerichtet. Der Fahrer muss innerhalb dieser Zone anhalten und unter Aufsicht eines Offiziellen weiterfahren.

Umweltschutz

Zur Gewährleistung des Umweltschutzes haben alle Teilnehmer und Teams Mindestanforderungen in den Fahrerlagern, auf und an der Rennstrecke einzuhalten. Der im Fahrerlager zugewiesene Platz ist nach der Veranstaltung frei von Abfällen, Abfallstoffen und sonstigem eventuell anfallenden Unrat zu verlassen. Jeder Teilnehmer und jedes Team ist für die umweltgerechte Entsorgung des bei ihm anfallenden Abfalls selbst verantwortlich. Das gilt auch für anfallende Altreifen, nicht mehr benötigte Ersatzteile und jede Art von technischen Flüssigkeiten.

Es sind Vorkehrungen zu treffen, die das Eindringen von auslaufenden und biologisch nicht abbaubaren Flüssigkeiten in Grund und Boden verhindern (z. B. Schutzfolien oder Umweltmatten). Es ist verboten, Abwässer oder Flüssigkeiten jeglicher Art aus oder von Trucks, Wohnmobilen, Hospitalities o.ä. Objekten in oder auf den Untergrund abzuleiten.

Kleine Anmerkung am Rande: Das Verbringen von Schadstoffen in Grund und Boden ist eine Straftat im Sinne der §§ 324 bzw. 324a des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland und wird, unabhängig von den unten genannten Sportstrafen, zur Anzeige gebracht.

Das Waschen von Trucks und anderen Fahrzeugen ist im Fahrerlager 1 verboten. Wer will, kann gerne einer der Waschanlage in der nahen Stadt nutzen.

Lärmschutz

Das Bestehen des Schleizer Dreiecks stand für Rennveranstaltungen wie der IDM bereits mehr als einmal auf der Kippe. Denn rund um die Rennstrecke leben Menschen, die es vielleicht nicht ganz so toll finden, wenn ihnen in Sachen Lärm die Motorräder quasi über den Wohnzimmer-Tisch donnern. Daher wird in Schleiz auf die Einhaltung der Ruhezeiten wertgelegt.

Das Betreiben von Verbrennungsmotoren zu Sport- und Testzwecken ist von Montag bis Freitag von 12:00 bis 14:30 Uhr sowie sonnabends und sonntags während der Mittagspause verboten. Außerhalb dieser Verbotszeiten ist es von 07:00 bis 22:00 Uhr auf das nur unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Von 22:00 bis 07:00 Uhr ist es generell verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen gestört oder belästigt werden können.

Jeder Teilnehmer haftet auch für seine Helfer und Begleiter grundsätzlich für die Einhaltung dieser Mindestanforderungen gegenüber dem Veranstalter sowie auch für eventuelle Folgekosten auf Grund von Zuwiderhandlungen. Zuwiderhandlungen können, außer der strafrechtlichen Verfolgung, von den Sportkommissaren und dem Rennleiter geahndet werden z.B. mit Ausschluss, Wertungsverlust oder einer Geldstrafe.

In der Party-Zone am Buchhülle ist übrigens kein Wohngebiet, dort darf sich gerne ausgetobt werden.

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