NASCAR: «Mayfield lügt!»
Mayfield
Eine weitere Runde im Drogenfall um Jeremy Mayfield: Die NASCAR beschuldigt den gesperrten Piloten der Falschaussage vor dem Bundesgericht. Dies belegen entsprechende Gerichtsakten. Damals ging es um die Frage, weshalb Mayfield einer Aufforderung zu einem Test nicht zeitgerecht nachgekommen war. Er selber hatte vor dem Gericht erklärt, dass der entsprechende Anruf, getätigt um 13.18 Uhr, auf seine Voice-Mail weitergeleitet wurde, weil er sich zu diesem Zeitpunkt in einer Sitzung befunden habe. Die Nachricht habe er erst 40 Minuten später abgehört, und erst um 14.44 Uhr sei ihm gesagt worden, zu welchem Labor er sich begeben solle. Somit sei es ihm unmöglich gewesen, die Frist von zwei Stunden einzuhalten.
Nun legte NASCAR dem Gericht eine Aufnahme des Telefongesprächs zwischen Mayfield und Regina Sweeney, einer Mitarbeiterin des von NASCAR beauftragten Instituts für die Durchführung der Tests, vor. Dieses belegt, dass Jeremy Mayfield sehr wohl bereits beim ersten Anruf direkt mit Sweeney gesprochen hatte. Darin erklärte die Dame, dass er sich innerhalb von zwei Stunden einem Test unterziehen müsse und sie ihm helfen wolle, ein geeignetes Labor in seiner Nähe zu finden. Daraufhin antwortete Mayfield: «Gut, also, ich muss…, lassen Sie mich zuerst mit meinem Anwalt sprechen…, und dann werde ich mich wieder bei Ihnen melden.»
Dazu die NASCAR-Reaktion: «Mayfield scheint komplett vergessen zu haben, dass er eine Live-Konversation mit Ms. Sweeney gehabt hatte (…) in welcher sie ihn aufforderte, sich zu einem Test-Labor zu begeben (…) dessen Adresse sich Mayfield nicht notiert hatte, weil er zuerst mit seinem Anwalt sprechen wollte.»
Auch Mayfields Ausssage, dass er danach wie instruiert um 17 Uhr zu Hause gewesen sei und dort nahezu drei Stunden auf NASCAR-Offizielle gewartet habe, um eine Probe abzugeben, wird von NASCAR als Lüge abgetan. Dies widerspreche Mayfields Anwalt, der ausgesagt hatte, dass Mayfield um 17.32 Uhr immer noch in Concord das Labor gesucht habe. Dies würde auch der vorliegende E-Mail-Verkehr zwischen Mayfield und seinem Anwalt belegen.