BTCC veröffentlicht neues Reglement ab Saison 2027

Die BTCC begeistert weiterhin mit handfestem Tourenwagensport
TOCA – der Veranstalter der BTCC – hat die technischen Vorschriften für den nächsten Fünfjahreszyklus bekannt gegeben, der mit der BTCC-Saison 2027 beginnt.
Die technischen Vorschriften der NGTC wurden erstmals in der BTCC-Saison 2011 eingeführt und in den folgenden drei Jahren schrittweise vollständig umgesetzt, um die Kosten zu senken und mehr Gleichheit zwischen den Teilnehmern zu schaffen.
Nun, in ihrer 15. Saison und mit einem weiteren Jahr bis zum Ablauf der bestehenden Spezifikationen, hat TOCA erneut eine Weiterentwicklung dieser erfolgreichen Vorschriften für weitere fünf Jahre – mindestens bis Ende 2031 – zusammengestellt.
Das Ziel des neuen Regelmentszyklus war es, die Vermögenswerte der Teams zu schützen, indem die Zulassungsberechtigung für bestehende Fahrzeuge beibehalten und gleichzeitig zusätzliche Fahrzeug- und Motoroptionen eingeführt wurden, um so die Möglichkeiten zu erweitern.
Zunächst hat TOCA die Verpflichtung aufgehoben, dass das jeweilige Fahrzeugmodell in Großbritannien verkauft werden muss.
Ab 2027 kann jedes Modell einer Marke in der BTCC eingesetzt werden, sofern die Marke in Großbritannien verkauft wird – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist ursprünglich mit einem Verbrennungsmotor als primärem Antriebsmittel ausgestattet und entspricht den aktuellen Vorschriften hinsichtlich Größe und Karosserie.
Diese Änderung ermöglicht die Teilnahme einer größeren Vielfalt an Fahrzeugen an der BTCC und bietet den Teams somit mehr Flexibilität und Auswahlmöglichkeiten bei der Auswahl der für ihre Ziele geeigneten Modelle. Außerdem können die Zuschauer Fahrzeuge erleben, die sie vielleicht noch nie zuvor gesehen haben.
Darüber hinaus hat TOCA auch die Motorvorgaben für die einzelnen Fahrzeuge aufgehoben, sodass jeder für die BTCC homologierte Motor verwendet werden kann – nicht unbedingt der des Originalherstellers des jeweiligen Fahrzeugs.
Registrierte BTCC-Motorenhersteller sind außerdem verpflichtet, ihre Motoren auf Anfrage an alle interessierten Teams zu liefern, wobei kein Motorenlieferant mehr als 50 % der teilnehmenden Fahrzeuge beliefern darf – mit Ausnahme des TOCA-Motors, der allen Teams zur Verfügung steht.
Durch die Öffnung der Verfügbarkeit und Lieferung von Motoren können Teams und Motorenhersteller leichter ihren optimalen Basismotor auswählen und die Entwicklungskosten teilen.
Eine Reihe weiterer technischer Vorschriften wurden geringfügig geändert. Das vollständige Reglement wird in den kommenden Wochen veröffentlicht.
Diese Nachricht folgt auf die kürzlich bekannt gegebene Verlängerung des Vertrags mit TOCA über den Betrieb und die Vermarktung der British Touring Car Championship bis Ende 2031.
Alan Gow, BTCC-Geschäftsführer, sagt über die neuen Regeln: «Wir freuen uns, die technischen Vorschriften der BTCC für den nächsten Fünfjahreszyklus, der 2027 beginnt, bekanntzugeben, und ich danke allen unseren Teams für ihre wertvollen Beiträge in den letzten zwei Jahren, die zu diesem Ergebnis geführt haben. Alle Teams wollten, dass die BTCC die Weiterentwicklung unserer großartigen technischen Vorschriften fortsetzt ... das stand außer Frage. Daher haben unsere derzeitigen Stakeholder nun die Gewissheit, dass ihre wichtigsten Komponenten und Kapitalinvestitionen bis 2031 gültig bleiben. Diese Weiterentwicklung der Vorschriften bietet den Teams auch mehr Optionen, da sie nun eine Vielzahl neuer Modelle und Motoren für die BTCC zugelassen werden können. Wir schätzen diese erfolgreichen Vorschriften, die am Ende des nächsten Zyklus fast 20 Jahre lang weitgehend in Kraft gewesen sein werden. Die technischen Vorschriften der BTCC sind wie die BTCC selbst eine echte britische Erfolgsgeschichte.»