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Schweiz: Verbot von Rundstreckenrennen ist aufgehoben

Von Rolf Lüthi
André Lotterer beim ePrix 2018 in Zürich

André Lotterer beim ePrix 2018 in Zürich

Beide Schweizer Parlamentskammern haben entschieden, das seit 1957 bestehende Verbot von Rundstreckenrennen aufzuheben. Dass jetzt wieder Auto- oder Motorradrennen stattfinden, ist jedoch unwahrscheinlich.

65 Jahre lang galt in der Schweiz ein Verbot von Rundstreckenrennen. Es wurde 1957 im Schweizer Strassebverkehrsgesetz verankert, nach der Tragödie von Le Mans. Am 11. Juni 1955 starben beim legendären Autorennen 84 Menschen, als nach einer Kollision der Mercedes von Pierre Leveghe in die Zuschauer geschleudert wurde. Aus heutiger Sicht kaum zu glauben: Das Rennen wurde nicht abgebrochen. Der Unfall gilt bis heute als die schlimmste Katastrophe im Motorsport.

Die Schweiz gehörte zum exklusiven Kreis von nur sieben WM-Läufen der neuen Formel 1 im Jahre 1950 (neben Grossbritannien, Monaco, dem Indy 500, Belgien, Frankreich und Italien). Bis 1954 war der Grosse Preis der Schweiz im Bremgarten (Bern) fester Bestandteil des WM-Programms.

Schon immer hatte der Schweizer Bundesrat die Kompetenz, Ausnahmebewilligungen zu erteilen. So konnten 2018 und 2019 durch die Erlaubnis der Landesregierung zwei Rennen der Formel E auf Stadtkursen in Zürich und Bern stattfinden.

Das Rundstreckenverbot war immer umstritten: Aus Sicherheitsgründen werden Rundstreckenrennen verboten, der Bau von modernen Rundkursen wurde verhindert. Und dann werden Rennen auf Stadtkursen bewilligt, wo die Sicherheit fragwürdig ist. Und die gefährlichen Bergrennen blieben auch nach der Le-Mans-Katastrophe zu jeder Zeit erkaubt.

Nun hat das Schweizer Parlament im Zuge einer Überarbeitung der Strassenverkehrsgesetze das Rundstreckenverbot endlich aufgehoben. Nachdem zuvor mehrere Vorstösse, welche explizit nur dieses Verbot aufheben wollten, teilweise eindeutig scheiterten, geschah nun die Aufhebung ohne grosses Aufheben, fast schon nebenbei, mit den Stimmen der bürgerlichen Parlamentarier.

Die Schweizer Verkehrsministerin Simonetta Somaruga von den Sozialdemokraten warnte zwar vergeblich vor dem «Signal, das mit dieser Entscheidung ausgesendet wird und das ziemlich quer in der Landschaft steht».

Natürlich freut man sich als Motorsportler über die Aufhebung des Verbots. Ändern wird sich dadurch nichts. Die Schweiz besitzt Verkehrssicherheitszentren, aber keine Rundstrecke, die für Rennsport geeignet ist.

Wer die Ränkespiele und juristischen Winkelzüge verfolgt hat, mit welchen die weitere Durchführung eines Rennens zur Motocross-WM verhindert wurde, dem ist klar: Es wird in der Schweiz auch in Zukunft keine grösseren Rundstreckenrennen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor geben.

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