Schweiz: Rundstreckenrennen ab 2024 erneut verboten?

Von Rolf Lüthi
1957 wurden in der Schweiz Rundstreckenrennen verboten, Bergrennen (wie hier in Sierre-Montana 1968) blieben immer erlaubt

1957 wurden in der Schweiz Rundstreckenrennen verboten, Bergrennen (wie hier in Sierre-Montana 1968) blieben immer erlaubt

Am 31. Mai 2022 freute sich die Schweizer Motorsportgemeinde: Das seit 1957 im Strassenverkehrsgesetz verankerte Verbot von Rundstreckenrennen wurde aufgehoben. Doch nun regt sich Widerstand.

In der Schweiz ist das Strassenverkehrsgesetz überarbeitet worden, dabei hat das Schweizer Parlament das seit 1957 geltende Verbot von Rundstreckenrennen aufgehoben. Dieses Verbot geht zurück auf die Tragödie von Le Mans. Am 11. Juni 1955 starben beim legendären Autorennen 84 Menschen, als nach einer Kollision der Mercedes von Pierre Leveghe in die Zuschauer geschleudert wurde. Der Unfall gilt bis heute als die schlimmste Katastrophe im Motorsport.

Bei der Überarbeitung des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes wurde das veraltete Rundstreckenverbot vom Parlament aufgehoben, ohne dass sich linksgründe Politiker daran übermässig echauffiert hätte. Denn die regten sich lieber über die Wiedereinführung der Verhältnismässigkeit bei Bestrafungen so genannter Raser auf.

Zur Erinnerung: In der Schweiz gilt als Raser, wer in einer 30-km/h-Zone Tempo 70 fährt, der innerorts statt 50 100 km/h drauf hat, ausserorts 140 km/h schnell ist oder auf der Autobahn 200 km/h fährt. Bislang mussten Raser der Führerschein für mindestens zwei Jahre abgeben und wurden mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft.

Im Rahmen obiger Revision wurde von den beiden Parlamentskammern die Mindestentzugsdauer des Führerscheins auf ein Jahr reduziert und die minimale Gefängnisstrafe ganz gestrichen. Selbstverständlich können Gerichte bei schwerwiegenden Fällen den Führerschein länger entziehen und eine Gefängnisstrafe verhängen.

Nun hat die Stiftung RoadCross, welche vor zehn Jahren die überrissen harte Bestrafung von Rasern durchs Parlament peitschte, begleitet von einer Kampagne willfähriger Massenmedien, das Referendum angekündigt.

In der Schweiz kann jedermann gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz das Referendum ergreifen. Wenn es gelingt, innerhalb von 100 Tagen 50.000 Unterschriften zu sammeln und einzureichen, muss zum betreffenden Gesetz eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

Was hat das alles mit dem Rundstrecken-Rennverbot zu tun? Ganz einfach – bekommt RoadCross die erforderlichen Unterschriften zusammen, würde in etwa zwei Jahren nicht nur über die Rasergesetze, sondern über die gesamte Gesetzesrevision abgestimmt, also inklusive der Aufhebung des Rundstreckenverbots!

Würde RoadCross mit Unterstützung der Sozialdemokraten und der Grünen diese Abstimmung gewinnen, bliebe das Rundstreckenverbot bestehen. Und die viel gefährlicheren Bergrennen und Rallyes bleiben weiter erlaubt.

RoadCross überlegt sich derzeit das weitere Vorgehen, um die Entschärfung der Rasergesetzgebung zu verhindern. Einerseits durch die Ergreifung des Referendums, andererseits besteht auch die Möglichkeit, innerhalb von 18 Monaten 100.000 Unterschriften zu sammeln und eine Initiative einzureichen, welche Explizit nur die Rasergesetze enthält. Darüber müsste dann ebenfalls das Volk abstimmen.

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