GP-Sieger Jean Alesi vor Gericht: «Das war idiotisch»
Jean Alesi
Der langjährige Formel-1-Fahrer Jean Alesi (58) musste in der französischen Stadt Nîmes vor Gericht. Es ging um einen Fall, der sich am 19. Dezember 2021 in Villeneuve-lès-Avignon zugetragen hat.
Damals musste die Polizei um 22.00 Uhr ausrücken, nachdem Anwohner von einer Explosion berichtet hatten. Sie schrieben auch die Autonummer eines angeblich verdächtigen Fahrzeugs auf, das sich mit abgeschaltetem Licht vom Tatort entfernte. Es gehörte José Alesi, dem Bruder des Formel-1-Piloten. Die Polizei leitete eine Untersuchung ein, wegen des «Verdachts auf Sachbeschädigung aufgrund eines Familienstreits».
Am nächsten Morgen begab sich der 201-fache GP-Teilnehmer Jean Alesi zur Polizei, um seinen Bruder zu entlasten. Am Steuer des besagten Autos sei er, Jean, gesessen, begleitet von seinem Sohn Giuliano und einem Freund seines Sprösslings. José habe mit all dem nichts zu tun.
Der WM-Vierte von 1996 und 1997 gab zu, dass auf die Wohnung seines Ex-Schwagers eine Rakete abgefeuert hat, die er in Italien gekauft hatte. Dabei kam es zu einer Sachbeschädigung am Bürofenster des Mannes, die er den Behörden meldete.
Vor Gericht sagte der Kanada-GP-Sieger von 1995 zum Raketen-Abschuss: «Ich kann mich nur entschuldigen. Das ist das Peinlichste, was mir je passiert ist. Das war idiotisch. Als wir die Rakete abfeuerten, war ich schockiert davon, wie kraftvoll die Explosion war. Wir wollten uns doch nur einen kleinen Spass leisten. Es gab mit meinem Ex-Schwager keinen Streit.»
Alesis Anwalt Thibaut de Montbrial sagte vor Gericht: «Es ist Familientradition, Feuerwerk abzuschiessen, wenn es einen freudigen Anlass gibt. Und Jean Alesi war ausgelassen, weil er nach Monaten der Trennung wegen Corona seinen Sohn wiedersehen konnte.»
Der Staatsanwalt sprach von einem üblen Streich und erklärte, dass Alesi alle Kosten für die Reparatur übernommen habe.
Das Gericht kam zum Schluss, dass es zwar zu einer Sachbeschädigung gekommen sei, dass jedoch keine böse Absicht vorliege und es damit keinen Grund für eine Verurteilung oder Strafe gebe.