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Präzedenzfall befürchtet: Eigentümer in Brünn besorgt

Von Thorsten Horn und Ivo Schützbach
Ein Bild von 2019: MotoGP in Brünn

Ein Bild von 2019: MotoGP in Brünn

Magister Petr Zach warnt davor, dass das jüngste Urteil gegen das Autodrom Most einen Präzedenzfall schaffen könnte, der sich negativ auf den Betrieb anderer Sportstätten in Tschechien auswirkt – auch auf Brünn.

Seit Ende August 2024 ist offiziell: Die MotoGP kehrt nach Brünn zurück. Der Vertrag gilt ab 2025 und für fünf Jahre. Der letzte Motorrad-GP fand dort am 9. August 2020 während des Lockdowns als Geisterrennen statt.

Die Vorbereitungen auf das Comeback vom 18. bis 20. Juli laufen auf Hochtouren, im Mai soll der neue Asphalt auf dem 5,403 km langen Masaryk Ring fertiggestellt werden. Das Projekt wird von dem internationalen Unternehmen Topcon Positioning durchgeführt, das über viel Erfahrungen mit der Erneuerung von Rennstrecken auf der ganzen Welt verfügt.

Der zweite große Motorrad-Event in Tschechien ist die Superbike-WM, die am Wochenende 16.–18. Mai in Most (Brüx) stattfindet. Jetzt sorgt ein Gerichtsurteil für große Sorgen bei den Rennstreckenbetreibern in Most – und Brünn.

Seit Jahren sieht sich das Autodrom Most mit einem Gerichtsprozess in Sachen Lärmbelästigung der Anwohner der Rennstrecke konfrontiert. Statt einer Lösung gab es unlängst eine neue Hiobsbotschaft.

Mit dem jüngsten Urteil der nächsthöheren gerichtlichen Instanz, dem Landgericht in Aussig (Usti nad Labem), wurde dem Autodrom Most mit einer geschäftsschädigenden Verfügung auferlegt, das Grundstück der Familie Hulicka als Beschwerdeführer (sowie natürlich auch die umliegenden) nicht weiter mit Lärm zu belästigen.

Konkret ordnete das Gericht an, dass der Lärmpegel am Wohnhaus besagter Familie werktags maximal 55 Dezibel und an Feier- sowie Sonntagen 50 Dezibel betragen muss. An der parallel verlaufenden Tvrzova-Straße, die noch näher am Grundstück der Hulickas liegt, gilt ein Grenzwert von 68 Dezibel.

Ausgenommen davon sind genehmigte Rennveranstaltungen, wie in diesem Jahr noch die Superbike-WM vom 16. bis 18. Mai, die IDM vom 20. bis 22. Juni und der Truck Grand Prix inklusive europäischer Nascar vom 29. bis 31. August.

Die Entscheidung des Gerichts bedroht somit die Geschäftstätigkeit des privat geführten Unternehmens, welches die Rennstrecke seit 2014 ordnungsgemäß betreibt und bereits Hunderte von Millionen Tschechischer Kronen in das Gesamtgelände investiert hat. Die Entscheidung des Gerichts widerspricht auch vollständig der Genehmigung des Komplexes.

Gegen dieses aktuelle Urteil hat der Eigentümer des Autodroms Most einen außerordentlichen Rechtsbehelf eingelegt und den Obersten Gerichtshof in Brünn angerufen. Der Kommentar von Eigentümer Josef Zajicek lautet: «Das Autodrom wurde mit klar definierten Lärmgrenzwerten genehmigt, nämlich 60 Dezibel tagsüber und im Normalbetrieb und 70 Dezibel während der Rennen. In den letzten zehn Jahren wurden wir von der zuständigen Behörde nicht ein einziges Mal wegen Überschreitung des Grenzwerts von 50 dB mit einer Geldstrafe belegt oder anderweitig sanktioniert. Ich sehe daher die Entscheidung des Landgerichts in Aussig als einen Schritt, der dem Genehmigungsbeschluss völlig zuwiderläuft und uns erheblich schaden kann.»

«Die Absurdität der ganzen Situation wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die parallel zum Autodrom verlaufende Tvrzova-Straße noch näher am Wohngebiet liegt, einen Lärmgrenzwert von 68 Dezibel hat. Das ist so, als ob man einen Flughafen kauft und plötzlich nicht mehr starten darf. Es geht nicht nur um Most, sondern mit diesem Urteil könnte der Motorsport in der ganzen Tschechischen Republik gefährdet sein.»

Zudem warnt der Rechtsvertreter des Autodroms Most, Magister Petr Zach, davor, dass dieses Urteil einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könnte, der sich auf den Betrieb anderer Sportstätten im ganzen Land negativ auswirkt. «Wenn heute in Most entschieden wird, die Lärmgrenzwerte unter den Rahmen des Genehmigungsbeschlusses zu senken, wer garantiert dann, dass morgen nicht die gleiche Entscheidung über den Betrieb anderer Sportstätten im Land getroffen wird?»

Des Weiteren appellierte Zajicek in Richtung der staatlichen Stellen und Behörden: «Der Staat ist stolz darauf, unser Partner bei der Durchführung von prestigeträchtigen Rennen zu sein. Aber wenn wir trotz eines gültigen Genehmigungsbescheids mit einem Gerichtsverfahren wegen Lärms konfrontiert werden, werden wir allein gelassen. Wir wollen kein passives Opfer eines juristischen Chaos sein, wir wollen aktiv werden und die Situation lösen. Warum werden immer noch neue Wohngebäude in unmittelbarer Nähe des Autodroms gebaut und warum gibt es keine Schutzzone? Das ist keine Frage für uns, sondern für die zuständigen Beamten und politischen Vertreter.»


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