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Sachsenring-GP: Fan-Phänomen soll Kulturerbe werden

Von Johannes Orasche
In gut vier Wochen geht der Motorrad Grand Prix von Deutschland auf dem Sachsenring über die Bühne – nun gibt es eine regionale Initiative zum Erhalt der besonderen Fankultur beim Deutschlands größtem Einzelsport-Event.

Von 11. bis 13. Juli steigt auf dem Sachsenring der diesjährige Liqui Moly Motorrad Grand Prix Deutschland. Fakt ist: Die MotoGP auf dem Sachsenring ist das größte Einzelsport-Event auf deutschem Boden. 250.000 Menschen aus der ganzen Welt erleben Jahr für Jahr das Mega-Spektakel. Aus diesem Grund gibt es nun eine neue regionale Gemeinschaftsinitiative.

Die Sachsenring Event GmbH als Ausrichter des Grand Prix und der Tourismusverband Chemnitz/Zwickau wollen einen Antrag einbringen, wonach die internationale Großveranstaltung auf dem Sachsenring in die Liste der Immateriellen Kulturerbe aufgenommen wird. Konkret geht es um die Anerkennung der «Fankultur am Sachsenring» als schützenswertes Kulturgut.

Beide Organisationen führen ein breites Bündnis regionaler Akteure zusammen, welche sich das Ziel gesetzt haben, die Generationen übergreifende, internationale und friedliche Fankultur am Sachsenring als wertvolles kulturelles Erbe zu bewahren. In der Begründung heißt es: «Seit Errichtung der Ur-Variante der Rennstrecke im Jahr 1927 überdauert die Fankultur politische Umbrüche, prägt Identität und Lebensgefühl der Region.»

«Außergewöhnlich ist seit jeher die internationale Offenheit von tausenden begeisterten Menschen in Ehrenamt und Organisation, die sich für Sicherheit der Anreise, Unterkunft und Fanbetreuung vor Ort sowie offene Willkommenskultur engagieren», so führte Klaus Klötzner, der Vorsitzende des ADAC Sachsen und Gesellschaftsvertreter der Sachsenring Event GmbH das Vorhaben weiter aus.

Bis zum 31. Oktober soll der Antrag auf den Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus eingereicht werden. Die bundesdeutsche Listung orientiert sich am UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes aus dem Jahr 2003.

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