Christian Horner: Auto von Verstappen war kaputt

USA-GP-Strafe: Alpine verliert, letzte Alonso-Chance

Von Mathias Brunner
Alpine gegen Haas geht weiter

Alpine gegen Haas geht weiter

Um 18.00 Uhr Ortszeit in Mexiko (1.00 Uhr früh in Europa) wurde ein Protest von Haas nach dem USA-GP nochmals beleuchtet – Alpine blitzt mit dem Vorstoss ab. Aber die Franzosen geben noch nicht auf.

Am Abend nach dem Grossen Preis der USA kam für Fernando Alonso die enttäuschende Nachricht: Er war seinen siebten Platz los. Was war passiert?

Nach einer spektakulären Kollision zwischen dem Aston Martin von Lance Stroll und dem Alpine-Rennwagen von Alonso stieg der blaue Renner des Spaniers auf und überschlug sich zum Glück nicht oder knallte in die Fangzäune, sondern senkte sich wie ein Flugzeug bei der Landung, wenn auch etwas heftiger. Beim Aufprall der Vorderachse (mit 42g) gingen einige Teile am Auto zu Bruch, andere erlitten Risse, unter anderem flog später im Rennen der rechte Rückspiegel davon. Alonso wurde Siebter.

Haas legte nach dem Grand Prix Protest ein: Die Autos ihres Teams seien schon drei Mal in diesem Jahr wegen Schäden am Wagen an die Box befohlen worden, was Punktefahrten unmöglich machte. Bei Alpine sei nichts dergleichen passiert. Das sei nicht fair.

Die Rennkommissare gaben Haas Recht und brummten Alonso nachträglich eine Zeitstrafe auf, die ihn auf Rang 15 zurückwarf. Haas-Fahrer Kevin Magnussen rückte vom neunten Rang einen Platz nach.

Das liess Alpine nicht auf sich sitzen. Sie wurden jedoch nicht bei der FIA vorstellig, weil sie die Strafe nicht richtig finden, sondern wegen eines Formfehlers – ihrer Ansicht nach hatte Haas den Protest zu spät eingereicht. Damit wäre er ungültig, und damit könnte es auch keine Strafversetzung geben.

Die Rennkommissare Garry Connelly (Australien), Silvia Bellot (Spanien), Dennis Dean (USA) und Enrique Bernoldi (Brasilien) luden Vertreter von Haas und Alpine um 18.00 Uhr Ortszeit (1.00 früh in Europa) zur Videokonferenz.

In diesem ersten Schritt ging es darum zu klären, ob der Einwand von Alpine wegen dieses Formfehlers zulässig ist. Ergebnis: Nein, ist er nicht.

Um 21.20 Uhr Ortszeit (4.20 Uhr in Europa) kam die Einschätzung der Regelhüter – ein Wettbewerber kann weder gegen die Entscheidung der Rennkommissare protestieren noch gegen eine Aufforderung zur Anhörung. Artikel 13.2.1 des Sportgesetzes listet auf, wogegen protestiert werden darf, und die beiden obigen Punkte gehören nicht dazu. Zudem kam der Protest von Alpine selber zu spät. Daher ist der Alpine-Protest abgewiesen.

In der Urteilsbegründung wird bestätigt, dass Haas den ersten Protest zu spät eingereicht hatte. Die Rennkommissare erklären dazu: Haas habe sich an die Rennleitung gewandt, um die Sachlage zu klären, und dort wurde den Amerikanern eröffnet, sie hätten eine Stunde Zeit für ihren Protest (nicht 30 Minuten).

Die Rennkommissare weisen darauf hin: Alpine hätte sich gemäss Reglement nach der Entscheidung in Austin ans FIA-Berufungsgericht wenden müssen, mit einem ersten Schritt in Form der so genannten «Absicht zur Einsprache», dies bis maximal eine Stunde nach Entscheidung. Dies hat Alpine jedoch nicht getan.

Aber für Alpine gibt es noch eine andere Möglichkeit, das USA-GP-Ergebnis zu kippen: Sie können gegen die Entscheidung der Rennkommissare vorgehen, sofern sie (gemäss Regelwerk) «signifikante und neue Erkenntnisse vorbringen». Dann müsste der Fall erneut angeschaut werden.

Für diesen Schritt hat Alpine 14 Tage Zeit nach Abschluss des betreffenden WM-Laufs, also bis 6. November 2022.

Alpine will diesen Weg beschreiten.


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