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Knallhartes Urteil: Andrea Iannone 4 Jahre gesperrt

Von Nora Lantschner
Höchststrafe für Andrea Iannone

Höchststrafe für Andrea Iannone

Der Internationale Sportgerichtshof CAS (Court of Arbitration for Sport) hat sein Urteil im Dopingfall Andrea Iannone bekanntgegeben. Damit dürfte die MotoGP-Karriere des 31-jährigen Italieners endgültig vorbei sein.

Andrea Iannone ist seit dem 17. Dezember vom Motorrad-Weltverband FIM gesperrt, weil in seiner Urinprobe vom Sepang-GP am 3. November 2019 der verbotene Stoff Drostanolon, ein anaboles Steroid, nachgewiesen wurde. Auch wenn seine Verteidigung versuchte, durch eine Haarprobe die These einer ungewollten Aufnahme über den Verzehr eines Steaks in Asien zu untermauern, sperrte ihn der «FIM International Disciplinary Court» in erster Instanz am 31. März für 18 Monate – und damit bis zum 16. Juni 2021.

Trotzdem hielt Aprilia weiter zum Spielberg-Sieger von 2016, der die Hoffnungen auf die Anhörung vor dem Internationalen Sportgerichtshofs CAS setzte. Diese fand nach langem Warten erst am 15. Oktober statt. Ein Urteil solle es bis Mitte November geben, hieß es anschließend.

Am heutigen 10. November wurde vom CAS nun offiziell mittgeteilt: Die Sperre des 31-jährigen Italieners wurde nicht verkürzt, sondern stattdessen auf vier Jahre verlängert, wie es von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gefordert worden war.

Laut CAS ist es Iannone und den von seiner Verteidigung zugezogenen Experten weder gelungen nachzuweisen, welche Art von Fleisch er genau verzehrt habe, noch dessen Herkunft. Zudem bestehe kein eindeutiger Nachweis, dass es in Malaysia die Problematik der Fleischkontamination durch Drostanolon gebe. Daher war das CAS-Panel der Ansicht, dass ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln begangenen wurde.

Auch wenn Iannone in der Anhörung beteuert habe, dass er unschuldig sei und es keinen Anreiz zum Doping gegeben habe, seien diese Faktoren nicht ausreichend, um nachzuweisen, dass der Verstoß nicht vorsätzlich passiert sei. Im Falle eines nicht vorsätzlichen Verstoßes hätte das maximale Strafmaß nämlich nur zwei Jahre betragen.

In der Urteilsbegründung hieß es weiter: «Die Schlussfolgerung des Panels schließt an sich nicht aus, dass der Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln von Andrea Iannone auf den Verzehr von mit Drostanolon kontaminiertem Fleisch zurückzuführen sein könnte, bedeutet jedoch, dass Andrea Iannone keine überzeugenden Beweise dafür vorlegen konnte, dass der von ihm begangene Verstoß unbeabsichtigt war.»

So gab es für Iannone die von der WADA geforderte Höchststrafe von vier Jahren. Die Sperre beginnt rückwirkend am 17. Dezember 2019. Alle Ergebnisse, die Iannone seit dem 1. November 2019 erzielt hat, werden ihm zudem aberkannt.

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